Die Freistellung und Finanzierung

Sinnvoll ist die Teilnahme des ganzen Betriebs- oder Personalrates und die Durchführung im Betrieb oder an einem anderen geeigneten Ort. Nach den Vorgesprächen und dem Entschluss für eine Werkstatt erfolgt ein entsprechendes Angebot. Das Angebot vermittelt Kenntnisse, die zur Betriebs- und Personalratsarbeit erforderlich sind. 

Daher solltet  ein Beschluss gemäß den Bestimmungen der § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, LPersVG analog gefasst werden und dies dem Arbeitgeber zusammen mit diesem Angebot sowie der Begründung für die Notwendigkeit mitgeteilt werdene. Nach Klärung der Kostenübernahme durch das Unternehmen entsprechend § 40 BetrVG/§ 44 Abs.1 BPersVG bzw. den entsprechenden Bestimmungen der Landespersonalvertretungsgesetze benötigen wir diese Bestätigung und der Werkstatttermin ist perfekt.