Ganzheitlich mitbestimmen
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Die Betriebsverfassung beteiligt den Betriebs- oder Personalrat immer nur bei einzelnen Veränderungen. Ihren Ursprung haben sie fast immer in einer ganzheitlichen Strategie des Unternehmens. Daher betreffen sie die Beschäftigten auch oft auf verschiedenen Ebenen: So betrifft eine veränderte Arbeitsorganisation die Beanspruchung, die Vergütung und die Qualifikation.
Will der Betriebs-/Personalrat erfolgreich Einfluss nehmen, bedarf es einer ganzheitlichen Sicht. An welchen Stellschrauben wollen wir wie gestalten, damit die Interessen der Beschäftigten sich im Ganzen realisieren?
Wie die Instrumente in einem Orchester müssen dazu die einzelnen Beteiligungsmöglichkeiten ihren Einsatz haben.
Das gilt für alle Handlungsfelder wie Rationalisierung/IT/Digitalisierung, Arbeitsgestaltung, Vergütung, Arbeitszeit oder Betriebliches Gesundheitsmanagement. Die Mitbestimmungsberatung bietet individuelle Werkstätten zu allen Handlungsfeldern an
Hier das Angebot am Beispiel des
Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)
Erreichte Ergebnisse nach dem Workshop
Die Voraussetzungen der Teilnehmer
Der Ablauf
Im Workshop verständigen sich die Teammitglieder zunächst über ihre Werte in Bezug auf das BGM.
An den betrieblichen Themen arbeiten sie den BGM-Bezug heraus.
Der Aufwand