ver.di

 

Ohne gewerkschaftliche Organisation gäbe es weder ein Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetz noch Tarifverträge als Rahmen für die Mitbestimmung. Die gesetzliche Interessenvertretung sollte sich auf die weitergehenden Möglichkeiten der Gewerkschaft im Betrieb stützen können. Meine Beratung denkt dies immer mit. 

 

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